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Alles rund um die aktuelle Covid-19-Lage
Welche Reiseziele sind für deutsche Sehnsucht – Urlauber gerade trotz Lockdown erreichbar?
Derzeit sind viele Reiseziele weltweit als Risikogebiet eingestuft. Selbst Staaten, die als unbedenklich gelten, lassen derzeit keine Touristen ins Land. Momentan gibt es nur eine Handvoll Länder, für die es keine Reisewarnung gibt und bei denen Urlauber nach Rückkehr nicht in Quarantäne müssen. Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, rät die Bundesregierung derzeit noch von nicht zwingend notwendigen Reisen ab. Du fragst dich, ob ein Urlaub außerhalb Deutschlands momentan überhaupt möglich ist? Mit dieser Frage bist du nicht alleine. Wir möchten dir hiermit einen Überblick über die aktuelle Faktenlage geben.
Aktuelle Informationen zu den Reisewarnungen findet Ihr hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen
Diese Reiseziele sind Lockdown derzeit für deutsche Urlauber erreichbar
Zunehmend mehr Staaten erlassen bereits geimpften Reisenden die Test- und/oder Quarantänepflichten.
Albanien: Freie Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Durch- und Weiterreise: Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze. Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen.
Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald diese in Albanien eingereist sind, besteht keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas in Bulgarien. Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Andorra: Abraten von Reisen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird aufgrund hoher Infektionszahlen abgeraten.
Andorra gehörte lange Zeit auch aufgrund der geringen Einwohnerzahl zu den weltweit am stärksten betroffenen Ländern. Inzwischen ist die Inzidenz aber deutlich gesunken, so dass Andorra nicht mehr als Hochrisikogebiet, sondern als Risikogebiet eingestuft wurde.
Einreise: Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.
Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, vorweisen:
• einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO oder einer Arzneimittel-Zulassungsbehörde zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle;
• oder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden PCR- oder TMA-Tests, sofern die Testung höchstes 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, oder Antigen-Tests (sogenannter „Schnelltest“), sofern die Testung höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis;
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer Covid-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens elf Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Die Gültigkeit von 180 Tagen des Nachweises rechnet sich vom Tage der Entnahme des Positivergebnisses an. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests (PCR oder TMA), angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat. Ausgenommen sind:
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind,
• Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivrate von weniger als 5 Prozent gegeben ist. Die oben genannten Nachweise müssen im Original in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Bei Aufenthalten in touristischen Unterkünften muss einer der oben genannten Nachweise im Original vorweisbar sein, eine Kopie ist beim Einchecken auszuhändigen.
Durch- und Weiterreise: Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Belgien: Freie Einreise
Belgien ist weiterhin von Covid-19 betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sinkt jedoch.
Einreise: Touristische Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch weiterhin vor derartigen touristischen Reisen.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form“ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250 Euro führen.
Ganz Deutschland ist als „grün“ eingestuft. Reisende aus einem jetzt oder in den vergangenen 14 Tagen als „rot“ eingestuften Land innerhalb der EU müssen bei Einreise einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-Covid-Zertifikat), einen Nachweis der Genesung (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38 Grad Celsius verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum eingerichtet.
Durch- und Weiterreise: Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden.
Bosnien-Herzegowina: Negativer Test
Bosnien und Herzegowina ist von Covid-19 weiterhin betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken.
Einreise: Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von Covid-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen.
Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Ebenfalls Ausnahmen gelten für Staatsangehörige von Montenegro, Kroatien und Serbien. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.
Bulgarien: Negativer Test
Bulgarien war von Covid-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken. Landesweit sank sie unter 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bulgarien nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Die Einreise aus allen EU-Staaten mit Ausnahme von Rumänien ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests, eines negativen Antigen-Schnelltests, einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen Covid-19 oder eines positiven Testergebnisses (PCR- oder Antigen-Schnelltest), das nicht älter als sechs Monate ist und eine abgeschlossene Covid-19-Erkrankung bescheinigt, gestattet. Der negative PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden, der Antigenschnelltest nicht älter als 48 Stunden sein.
Alternativ haben EU-Staatsangehörige mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den PCR- oder Antigen-Test bis zu 24 Stunden nach Einreise nachzuholen und mit einem negativen Ergebnis die 10-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne vorzeitig zu beenden.
Befreit von der Vorlage der oben genannten Test- beziehungsweise Impfbescheinigung sind u.nter anderem Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Bulgarien ist allen oben genannten Staatsangehörigen ohne Einschränkungen erlaubt. Es gibt keine nennenswerten Störungen beziehungsweise Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Dänemark: Risikogebiet
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark wird wegen der steigenden Zahl an Neuerkrankungen abgeraten.
Dänemark ist von Covid-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Dänemark als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Dänemark nimmt eine nach Ländern und Regionen differenzierte Risikobewertung in die Kategorien „gelb“, „orange“ und „rot“ vor, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Einreiseregeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Dieses bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache.
Deutschland ist als „grün“ eingestuft. Für Personen mit Wohnsitz in „grün“ eingestuften Ländern gilt:
1. Triftiger Einreisegrund
Ausländer mit Wohnsitz in „grün“ oder „gelb“ eingestuften Ländern dürfen ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Ausländer mit Wohnsitz in anderen Ländern dürfen, auch wenn sie sich vor Einreise nach Dänemark in Deutschland aufgehalten haben, grundsätzlich nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden in diesem Fall nicht gestattet.
2. Testpflicht
Für Einreisende – per Flugzeug, über Land und See – gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorzulegen. Ein PCR-Test darf dabei bis zu 72 Stunden und ein Antigen-Test bis zu 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Ausländer mit Wohnsitz in einem als „grün“ eingestuften Land (wie aktuell Deutschland) müssen nach Einreise keinen zweiten Test mehr vornehmen lassen.
3. Quarantäne (Selbst-Isolation)
Für Personen mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land besteht keine Pflicht, sich nach Einreise in häusliche Quarantäne (Selbstisolation) zu begeben.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich; es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen (zum Beispiel negatives Covid-19-Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis) nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr) eingerichtet. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von Covid-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer Covid-19-Test vorgelegt wird.
Durch- und Weiterreise: Ausländern mit Wohnsitz in einem als „grün“ oder „gelb“ eingestuften Land wird unabhängig vom Reisegrund die Durchreise durch Dänemark erlaubt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Covid-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden.
Färöer
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach vier bzw. fünf Tagen vorgesehen.
Reisende mit vollständigem Impfschutz oder Personen, die von Covid-19 genesen sind, müssen dennoch einen Test nach Einreise machen; ein weiterer Test nach vier Tagen ist empfohlen. Wurde die letzte Impfdosis für einen vollständigen Impfschutz vor mehr als acht Tagen vor Einreise verabreicht, so entfällt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne. Sie entfällt auch für von Covid-19 Genesene, deren positiver Test älter als 10 Tage ist.
Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantäne-Bestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Grönland
Einreisen nach Grönland sind grundsätzlich möglich. Es gelten die dänischen Einreisebestimmungen hinsichtlich eines anerkannten Einreisegrundes je nach Risikokategorisierung des Wohnsitzlandes. Alle Reisenden müssen vor der Einreise nach Grönland online ein SUMUT-Formular ausfüllen und Personen ab dem Alter von zwei Jahren benötigen ein negatives Ergebnis eines maximal 72 Stunden alten PCR-Tests, welcher in einem nordischen Land (zum Beispiel Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein muss. Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte oder Genesene gibt es aktuell nicht.
Zusätzlich ist für alle Personen über 12 Jahren eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Vollständig Geimpfte sind von der Pflicht zur Selbstisolation und zur Vornahme eines zweiten Tests nach der Einreise ausgenommen. Dies gilt auch für mitreisende Kinder unter 12 Jahren.
Personen gelten als vollständig geimpft, wenn sie die letzte notwendige Impfdosis erhalten haben (d.h. nicht erst 14 Tage nach der letzten Dosis, wie in Dänemark). Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet Visit Greenland.
Estland: Anmeldepflicht
Einreise: Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inklusive Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Reisende werden gebeten, elektronisch maximal 72 Stunden vor Einreise einen Anmeldebogen auszufüllen. Bei Einreise aus EU/Efta-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 75 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden Covid-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können alternativ – zur Verkürzung der Quarantäne – mit einem negativen PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Testergebnis (maximal 48 Stunden alt) einreisen. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen und Einkäufe tätigen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem PCR-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Folgender Personenkreis ist von Test- beziehungsweise Quarantäne-Auflagen befreit:
– Voll geimpfte Personen (in den letzten sechs Monaten vollständig gegen Covid-19 geimpft mit Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen unter anderem zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache)
– und genesene Personen, (nachweislich in den vergangenen sechs Monaten von Covid-19 genesen mit Nachweis durch ein Schreiben des Arztes oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache).
Finnland: Einreisen wieder möglich
Einreise: Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Die finnischen Behörden veröffentlichen eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete. Deutschland zählt derzeit nicht als Risikogebiet.
Für die Einreise aus Staaten, die nicht als Risikogebiet aufgeführt sind, gelten keine Einreisebeschränkungen.
Für die Durch- und Weiterreise bestehen zum Teil Beschränkungen, wenn der Transit im Rahmen von touristischen Reisen und nicht auf dem Luftweg erfolgt. Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen dürfen durchreisen. Dies gilt auch für Personen, die einen EU- oder Schengen-Aufenthaltstitel haben und in einem anderen EU- oder Schengen-Staat leben.
Frankreich: Mehrere Risikogebiete
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und die Überseegebiete Martinique, Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin wird wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen abgeraten.
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. In den Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur, den Überseegebieten Französisch Guyana, Réunion und Saint-Martin sowie dem Übersee-Département Martinique überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Diese Gebiete sind daher als Risikogebiete eingestuft.
Einreise: Die Einreise aus Deutschland ist unter Pandemiegesichtspunkten ohne besonderen Reisegrund möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern ab elf Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Für Einreisen aus Griechenland, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Zypern muss der Test innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
Gleichwertig ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital zum Beispiel über die deutsche Covpass-App oder Corona-Warn-App nachweisen. Das Einlesen in Deutschland ausgestellter Nachweise in die französische App und umgekehrt kann nicht garantiert werden.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „orange“ eingestuft sind (alle Länder, die nicht „grün“ oder „rot“ – siehe unten – eingestuft sind), bedarf eines negativen PCR-Tests, der nicht früher als 72 Stunden, oder eines negativen Antigentests, der nicht früher als 48 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern ihren Impfstatus nachweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von Ländern, die von der französischen Regierung „rot“ eingestuft sind, bedarf eines nachgewiesenen dringenden Reisegrundes. Außerdem müssen Reisende bei Einreise einen höchstens 48 Stunden vor Abreise vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Reisende, die ihren Impfstatus nachweisen können, müssen sich außerdem zu einer vorbeugenden siebentägigen Quarantäne mit anschließendem Covid-19-Test verpflichten. Reisende aus diesen Ländern, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können, unterliegen einer bußgeldbewehrten zehntägigen Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort.
Die abzugebenden Erklärungen sind auf der Website des französischen Innenministeriums in französischer Sprache veröffentlicht.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete gelten Besonderheiten.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (gegebenenfalls negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen, Covid-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Besonderheiten in Regionen und Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigentest sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen.
Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Georgien: Hochrisikogebiet
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund sehr hoher Infektionszahlen gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Georgien ist daher als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Ungeimpfte Reiserückkehrer müssen sich in Quarantäne begeben.
Einreise: Eisende aus Deutschland dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels in Deutschland sind. Eine abschließende Liste weiterer Länder, aus denen die Einreise möglich ist, findet sich auf der Website des georgischen Außenministeriums.
Die Einreise nach Georgien muss per Nonstop-Flug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer, englischer oder russischer Sprache verfügen. Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Kinder unter 10 Jahren sind vom Testerfordernis vor und nach der Einreise befreit. Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der oben genannten Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländischer Impfnachweis vor, muss dieser in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden. Der gelbe Impfpass aus Deutschland ist ausreichend, um die erfolgte Impfung bei der Einreise nach Georgien nachzuweisen, auch der digitale Impfnachweis wird akzeptiert.
Geimpfte Personen, die die Land- oder Seegrenze passieren, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Nicht geimpfte Reisende müssen sich zusätzlich am dritten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen.
Durch- und Weiterreise: Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Griechenland: Risikogebiet
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird abgeraten.
Griechenland ist von Covid-19 wieder stärker betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab zwölf Jahren nur mit einer Bescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form über einen negativen PCR-Test (die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen) oder einen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen möglich.
Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Reisende, die anhand eines digitalen oder schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen Test. Für den Nachweis reicht in der Praxis die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) aus.
Reisende, die von einer Infektion genesen sind, können alternativ eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form, ausgestellt durch eine Behörde oder ein zertifiziertes Labor, vorlegen. Die Bescheinigung darf frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt werden und ist bis zu 180 Tage danach gültig.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist. Bei einem positiven Testergebnis wird eine bis zu zehntägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
Reisende, u.a. aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen, über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) sowie Kristallopigi, Kakavia und Mertziani (Albanien) einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit.
Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, https://travel.gov.gr/#/ PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 bis 20 Uhr möglich.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise: Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist über die Grenzübergänge Kastanies und Kipoi möglich.
Großbritannien: Hochrisikogebiet
Vor touristischen Reisen nach Großbritannien samt Gibraltar, Isle of Man, Kanalinseln und aller Überseegebiete wird aufgrund der sehr hohen Zahl an Neuansteckungen gewarnt.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von Covid-19 weiterhin betroffen. Es kommt derzeit wieder verstärkt zu lokalen Ausbrüchen, insbesondere auch von Fällen ansteckenderer Varianten. Die Zahl der Neuerkrankungen überschreitet 200 pro 100.000 in sieben Tagen. Das Vereinigte Königreich ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Ungeimpfte Rückkehrer müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen ist ein Freiresten möglich.
Einreise: Ein- und Ausreisen auch ohne triftigen Grund sind seit dem 17. Mai wieder möglich, jedoch gelten für die Einreise nach England unterschiedliche Einreisebeschränkungen.
Länder werden in farblich verschiedene Kategorien (Listen) eingeteilt, von „green“ über „amber“ (derzeit Deutschland) bis „red“.
• „Green“: Online-Anmeldung, Covid-19-Test vor Einreise, 1 weiterer Test vor/am Tag 2, keine Quarantäne
• „Amber“: Online-Anmeldung, Covid-19-Test vor Einreise, 2 weitere Tests vor/am Tag 2 und am/nach Tag 8 nach Einreise, häusliche Quarantäne von 10 Tagen mit Möglichkeit einer Freitestung am Tag 5 nach Einreise.
• „Red“: Online-Anmeldung, Test vor Einreise, 2 weitere Tests vor/am Tag 2 und am/nach Tag 8 nach Einreise, Hotel-Quarantäne von 10 Tagen. Ein vollständiger Impfschutz entbindet derzeit noch nicht von den vorgenannten Verpflichtungen.
Für die Einreise nach Schottland gelten diese Regeln ebenso. Jedoch ist die Möglichkeit einer „Freitestung“ am fünften Tag nach der Einreise nicht gegeben. Details dazu finden sich auf der Website der schottischen Regierung.
Ein vollständiger Impfschutz entbindet derzeit noch nicht von den vorgenannten Verpflichtungen.
Ähnliche Einreisebeschränkungen gelten bereits seit dem 1. April in Wales und seit dem 16. April in Nordirland.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test“).
Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details bietet die britische Regierung.
Reisende, die ohne einen negativen Covid-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Pfund Sterling rechnen.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, die sich in den vergangenen 10 Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen neben dem Covid-19-Test vor Einreise für 10 Tage eine Hotelquarantäne in Großbritannien absolvieren. Während des Hotelaufenthalts finden am zweiten und achten Tag nach Einreise weitere Tests statt. Das Hotel ist vorab über eine Website der britischen Regierung zu buchen. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten 1750 Pfund Sterling. Informationen können auf der Website der britischen Regierung nachgelesen werden.
Verstöße gegen die Quarantänepflicht in einem Hotel und auch falsche Angaben hinsichtlich des Aufenthalts in einem Land auf der „roten Liste“ in den 10 Tagen vor Einreise kann mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Einreisende nach England und Reisende, die über England nach Wales reisen, müssen neben dem Covid-19-Test vor Einreise zusätzlich vorab zwei weitere Tests buchen: einen vor oder am zweiten Tag nach Einreise und einen weiteren Test am oder nach dem achten Tag nach Einreise. Die Buchung muss vor/bei Einreise nachgewiesen werden und ist kostenpflichtig. Den Beförderungsunternehmen ist die Beförderung nach Großbritannien ohne einen Nachweis über die Buchung weiterer Tests nach Einreise untersagt.
Informationen zu den Tests nach Einreise und welche Anbieter dafür zulässig sind, können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer gilt ein verpflichtender Covid-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, alle weiteren 72 Stunden bis zu zwei zusätzliche Tests.
Für Einreisen aus Deutschland nach England, und wenn Sie sich in den 10 Tagen vor Einreise nicht in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer Covid-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden.
Auch bei einer Befreiung von der Quarantäne bleibt der Test am achten Tag weiterhin verpflichtend. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 Pfund/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden.
Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben. Darüber hinaus gelten für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten Ausnahmen von den vorgenannten Einreisebeschränkungen.
Für vollständig Geimpfte sowie Genesene gibt es keine Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Einreise.
Durch- und Weiterreise: Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen Covid-19-Test vorlegen.
Reisende, die sich in den 10 Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste“ aufgehalten haben, müssen sich in eine Hotel-Quarantäne begeben. Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so auch der Transit durch Belgien.
Kanalinseln, Isle of Man, Gibraltar
Auf Guernsey und Alderney gelten Einreisebeschränkungen. Länder werden in vier verschiedene Kategorien unterteilt. Reisende aus Ländern der Kategorie 4 müssen sich für 21 Tage in Quarantäne begeben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Einreisende nach Jersey müssen bei Einreise einen negativen Covid-19 Test, der vor Abfahrt gemacht werden muss, vorlegen und sich anschließend in Quarantäne begeben. Lediglich Reisende aus der Länderkategorie „Green“ müssen bei negativen Testergebnis nicht in Quarantäne. Ein zweiter Test am Tag 8 muss dennoch durchgeführt werden. Für alle anderen Einreisenden gilt eine Testpflicht bei Einreise, sowie am fünften und zehnten Tag nach Einreise. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man müssen alle Einreisenden einen negativ Covid-19-Test vorlegen und sich in eine 7-tägige Quarantäne begeben. Alle anderen Einreisenden, die sich keiner Testung unterziehen möchten, müssen sich 21 Tage in Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Einreisen nach Gibraltar sind möglich. Wie in England werden die Länder, aus denen die Reisenden kommen in drei Farben unterteilt. Jede Farbe beinhaltet eigene Einreisebeschränkungen. Einreiseerleichterungen gelten für vollständig Geimpfte. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Irland: Risikogebiet
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit abgeraten.
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt im Landesdurchschnitt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (COVID-19 Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage aufhalten wird. Das Formular muss zwingend online ausgefüllt werden. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) oder das Ausfüllen des Formulars von Hand können strafrechtlich verfolgt werden, ohne online ausgefülltes Formular darf die Fluglinie Passagieren das Boarding verweigern.
Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden aus einem Land der Europäischen Union, Island, Lichtenstein, Norwegen oder Schweiz entweder einen negativen RT-PCR-Test, einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft sind, oder einen Nachweis, dass sie genesen sind, vorlegen und sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Als Nachweise gelten:
• Für negativ Getestete ausschließlich ein negatives Testergebnis eines RT-PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter ist als 72 Stunden.
• Für Geimpfte der Nachweis einer vollständigen Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Als vollständig geimpft gilt man in Irland, wenn man alle erforderlichen Impfdosen erhalten hat und je nach Impfstoff mindestens sieben bzw. fünfzehn Tage zurückliegen.
• Für Genesene der Nachweis, dass man in den letzten 180 Tagen von einer COVID-19-Infektion genesen ist. Als Nachweis wird auch ein digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt, siehe dazu auch ausführliche Informationen auf der Webseite der irischen Regierung.
Auch Kinder, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, müssen einen negativen RT-PCR-Test vorlegen, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen.
Einreisende, die sich vorab auch in einem Land außerhalb der Europäischen Union, Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz aufgehalten haben, finden ausführliche Informationen zu den geltenden Einreisebedingungen auf der Webseite der irischen Regierung.
Durch- und Weiterreise: Transitreisen über irische (Flug-) Häfen sind möglich.
Island: Testpflicht für alle
Einreise: Island hat alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete eingestuft. Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das unter anderem Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen Covid-19 oder über die Genesung vorlegen können, gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Vom 27. Juli an müssen darüber hinaus auch Geimpfte und Genesene bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Für diese Personengruppe wird alternativ zum PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest anerkannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind ebenfalls Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende über die Genesung bzw. den Impfnachweis. Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Reisende, die keinen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung gegen Covid-19 oder über eine überstandene Covid-19-Infektion vorlegen können, müssen bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Die Unterbringung in einer staatlichen Quarantäneunterkunft wird angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft über das Registrierungsformular nachgewiesen wird. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden. Personen mit Wohnsitz in Island wird empfohlen, innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Covid-19-Test vornehmen zu lassen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde, der isländische Zivilschutz und die isländische Polizeibehörde.
Durch- und Weiterreise: Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA beziehungsweise Kanada.
Italien: Testpflicht
Einreise: Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden.
Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Großbritannien aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, sich fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen weiteren Test absolvieren.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) – die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe – in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital Covid-Certificate“ (in Italien certificazione verde Covid-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
• ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen), oder
• eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
• Nachweis einer Genesung von Covid-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
Reisende ohne „EU Digital Covid-Certificate“ sind verpflichtet, sich zehn Tage selbst zu isolieren und am Ende einen Test vorzunehmen.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Vor der Einreise nach Sardinien muss eine Registrierung vorgenommen werden. Reisende müssen den Nachweis der Registrierung und ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Daneben ist eine Bescheinigung über eine erfolgte Impfung gegen Covid-19 oder ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, erforderlich.
Kann ein negativer Test bei Einreise nicht vorgewiesen werden, muss er bei Einreise nachgeholt werden und die Einhaltung einer 10-tägigen Quarantäne ist zwingend vorgeschrieben. Weiterführende Informationen veröffentlich die Regionalregierung auf ihrer Website.
Kosovo: Testpflicht
Einreise: Reisende ohne kosovarische Staatsangehörigkeit, die auf dem Luftweg aus Deutschland anreisen, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test (Probeentnahme maximal 48 Stunden vor Einreise) vorlegen. Bei Einreise auf dem Landweg ist derzeit kein Negativtest erforderlich. Reisende, die über einen Nachweis verfügen, dass sie seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, benötigen keinen Negativtest bei Einreise auf dem Luftweg.
Durch- und Weiterreise: Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Kroatien: Eine Risikoregion
Von Reisen in die kroatischen Gespanschaft Zadar wird angeraten.
Kroatien ist von Covid-19 weiterhin betroffen, regional jedoch sehr unterschiedlich. Derzeit wird die Zahl der Neuinfektionen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage nur noch in der Gespanschaft Zadar überschritten. Dies gilt daher als Risikogebiete.
Einreise: Einrsende aus Deutschland können ohne Vorlage eines Impfzertifikats, einer Genesungsbestätigung oder eines Tests nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales Covid-Zertifikat der EU verfügen.
Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht.
Durch- und Weiterreise: Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit zum Beispiel durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Lettland: Testpflicht
Einreise: Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen mit Wirkung vom 16. Juni wieder ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen. Die 10-tägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:
– bei Einreise ein digitales Covid-Zertifikat der EU vorlegen,
– in den vergangenen sechs Monaten von Covid-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können;
– einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des Lettischen Außenministerium.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. 48 Stunden vor der geplanten Einreise ist ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten.
Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen. Weitere Auskünfte erteilt das Covid-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail (pasts@spkc.gov.lv) erreicht werden.
Durch- und Weiterreise: Die Registrierungs- und Testpflicht gilt auch für die Durchreise. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden erfolgen ab Einreiseregistrierung. Davon ausgenommen sind internationale Flugpassagiere, die einen Aufenthalt von bis zu 48 Stunden haben, Crew-Mitglieder mit 72 Stunden Aufenthalt, Flugpassagiere, die sich nicht länger als 24 Stunden im Transitbereich aufhalten und einen Anschlussflug nachweisen können.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Liechtenstein: Freie Einreise
Einreise: Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigten Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise: Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Litauen: Testpflicht
Einreise: Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist maximal 48 Stunden vor Einreise möglich.
In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Litauen eine Einstufung in grüne, gelbe, rote und graue Länder vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Deutschland fällt derzeit in die Kategorie grün.
Für Einreisende aus Deutschland entfällt damit die Quarantänepflicht, nicht jedoch die Testpflicht. So ist unabhängig von der Länderkategorie bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen.
Ausnahmen bestehen unter anderem für Covid-19-Genesene beziehungsweise Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Nachweise sind in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen.
Luxemburg: Testpflicht je nach Anreise
Einreise: Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Einreisenden, die älter als sechs Jahre sind und auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor dem Abflug:
• einen offiziellen Impfnachweis vorlegen über von der European Medicines Agency (EMA) anerkannte Impfstoffe (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson&Johnson, Moderna),
• oder einen zertifizierten Genesungsnachweis vorlegen; diese Personen sollten die im Ausreiseland vorgegebene Isolierung durchlaufen haben und keine Infektionssymptome mehr zeigen,
• einen zertifizierten negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Dieser Nachweis sollte in folgenden Sprachen ausgestellt sein: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch.
Für Reisende aus Hochrisikogebieten aufgrund hoher Fallzahlen oder Virus-Mutationen (derzeit z.B. Vereinigtes Königreich und Indien) gelten abweichende Regelungen. Es ist ein zusätzlicher Test bei Ankunft, ggf. auch eine mindestens siebentägige Quarantäne sowie eine Anmeldung mailto:contact-covid@ms.etat.lu bei der Kontaktverfolgungsbehörde verpflichtend.
Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln ankommen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Malta: Nur Geimpfte
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird abgeraten.
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländern“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländern“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 14. Juli 2021 müssen Reisende ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, zur Vermeidung von Quarantäneauflagen für die Einreise nach Malta einen Nachweis erbringen, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Als Nachweis akzeptiert werden die Digitalen COVID-Zertifikate der EU. Die nationalen Impfpässe Deutschlands werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
Reisende, die nur über den gelben Impfausweis als Nachweis für die COVID-19 Impfung verfügen, müssen noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Kreuzimpfungen, bei denen die Erst- und Zweitimpfung jeweils mit einem von der EMA anerkannten Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff erfolgt ist, werden inzwischen wieder anerkannt. Personen, die lediglich die erste von zwei erforderlichen Impfdosen erhalten haben, dürfen selbst dann nicht nach Malta einreisen, wenn sie darüber hinaus auch in Besitz eines Genesennachweises sind.
Kinder von 5 bis 11 Jahren dürfen ungeimpft einreisen, sofern sie in Begleitung vollständig geimpfter Eltern oder Erziehungsberechtigter reisen und sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden Stunden ist. Kinder unter 5 Jahren benötigen keinen Test oder Impfnachweis.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor ihrer Einreise digital mit dem EU Digital Passenger Locator Form (dPLF) anmelden. Dieses digitale Dokument kombiniert die bisher manuell auszufüllenden Formulare „Passenger Locator Form“ und „Public Health Travel Declaration“, die als Papieralternative weiterhin beim Boarding sowie am Flughafen in Malta akzeptiert werden.
Bei der Entgegennahme der manuell ausgefüllten Dokumente am Flughafen in Malta kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Beide Formulare sind in einem Dokument zusammengefasst und können heruntergeladen werden.
Alle Personen, die einen erforderlichen Impf- bzw. Testnachweis nicht vorlegen können, müssen sich bei Ankunft sofort in 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich.
Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Moldau: Test oder Quarantäne
Einreise: Die moldauische Regierung unterteilt alle Länder in eine grüne Zone (mit einer 14-Tage-Inzidenz unter 100) und in eine rote Zone (mit einer 14-Tage-Inzidenz über 100). Die Liste wird alle 7 Tage aktualisiert und auf der Webseite des moldauischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Deutschland zählt derzeit zur grünen Zone.
Für Reisende, die aus einem Land der grünen Zone in die Republik Moldau einreisen (einschließlich Durchreise durch ein Land der roten Zone bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden) gilt die Pflicht, einen negativen PCR-Test in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen. Der Test muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen nur für symptomfreie Reisende der folgenden Gruppen:
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende mit einem vollständigen COVID-19-Impfnachweis (14 Tage nach Impfung, die zum vollständigen Impfschutz führt) in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache,
• Reisende mit einem Antikörpernachweis in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache. Der Nachweis der Antikörper darf nicht älter als 90 Tage sein,
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr (Ausnahme gilt bis zum 30. September 2021),
• Reisen aus medizinischen und humanitären Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Schüler und Studenten unter 18 Jahren, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen (mit entsprechenden Nachweisen),
• Gemäß einem bilateralen Abkommen mit Ungarn: Minderjährige, die in Begleitung einer geimpften Person reisen, die einen Impfnachweis der ungarischen Behörden vorlegen kann,
• Pendler,
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind,
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden).
Alle Reisenden, die aus einem Land der grünen Zone einreisen, jedoch den vorgeschriebenen negativen PCR-Test nicht vorlegen und nicht unter einen der genannten Ausnahmetatbestände fallen, müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zudem muss eine Erklärung unterschrieben werden, dass die Quarantäne eingehalten wird. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Bei Voraufenthalten und Einreise aus einem Land der roten Zone in die Republik Moldau müssen sich alle Reisenden in die 14-tägige Quarantäne begeben. Zudem muss ein Einreiseformular und eine Erklärung unterschrieben werden, dass die Quarantäne eingehalten wird.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für symptomfreie Reisende der folgenden Gruppen:
• Kinder unter 6 Jahren,
• Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein,
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden),
• Reisende mit einem vollständigen COVID-19-Impfnachweis (14 Tage nach Impfung, die zum vollständigen Impfschutz führt) in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache,
• Reisende mit einem Antikörpernachweis in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache. Der Nachweis der Antikörper darf nicht älter als 90 Tage sein.
• Sportler und deren Begleitpersonen (gesetzliche Vertreter), sowie Organisatoren, Amtspersonen und Mitglieder von Sportdelegationen, die zu internationalen Wettbewerben und Trainingsaufenthalten reisen, sofern sie ein negatives PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorlegen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Kraftfahrer und Besatzungen im Luft-, Schiffs-, Schienen-, und kommerziellen Personen- und Warenverkehr (Ausnahme gilt bis 30. September 2021).
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Monaco: Risikogebiet
Von Reisen nach Monaco wird wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen abgeraten. Monaco ist als Risikogebiet eingestuft.
Einreise: Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz sind grün eingestuft.
Einreisende von mindestens 11 Jahren müssen einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 15 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer Covid-19-Infektion zu erbringen.
Seit dem 2. Juli stellen die monegassischen Behörden den digitalen Impfpass („Monaco Safe Pass“) für in Monaco negativ getestete oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das digitale Covid-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Website der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Montenegro: Freie Einreise
Einreise: Seit dem 5. Juni können EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
Durch- und Weiterreise: Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Niederlande: Hochrisikogeniet
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande (samt seiner Überseegebiete) wird wegen der sehr hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen gewarnt.
Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den Niederlanden und in St. Maarten weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Daher ist das Land samt aller Überseegebiete als Hochrisikoland eingestuft. Ungeimpfte Rückkehrer nach Deutschland müssen sich sofort in Quarantäne begeben.
Einreise: Reisende aus Deutschland müssen keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in Hausquarantäne zu begeben. Nähere Informationen und eine Liste der „sicheren Länder“ bietet die niederländische Regierung.
Strenge Test- und Quarantäne-Regeln gelten hingegen weiterhin für Einreisende aus Hochrisiko- und Sehr-Hochrisikogebieten.
Flugreisende müssen vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen.
Durch- und Weiterreise: Bei reinen Transitreisen durch die Niederlande ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Überseegebiete
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat unter anderem Konsequenzen für die Einreisebestimmungen. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Nordmazedonien: Freie Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Norwegen: Ampelsystem
Einreise: Norwegen hat das Ampelsystem der EU für die Kategorisierung der Infektionsgefahr übernommen. Die aktuellen Kategorisierungen sind der Karte des norwegischen Gesundheitsinstituts zu entnehmen. Die Einreise aus Deutschland (und anderen grünen Gebieten) ist daher wieder möglich und nicht mit einer Quarantänepflicht verbunden.
Reisende, die nicht über einen digitalen Impf- oder Genesenenausweis verfügen, müssen sich vor Einreise online registrieren und sind verpflichtet, sich bei Einreise testen zu lassen. Beim verpflichtenden Test handelt es sich um einen Schnelltest, dessen Ergebnis vor Ort abgewartet werden muss. Derzeit kann es bei der Einreise nach Norwegen auch dann zu Schwierigkeiten kommen, wenn Reisende die Bedingungen grundsätzlich erfüllen, da die Grenzpolizei, die letztlich in jedem Einzelfall über die Einreise entscheidet, die neuen Vorschriften noch uneinheitlich auslegt.
Es kam daher schon zu Einreiseverweigerungen oder Anordnung von Hotelquarantäne mit zusätzlichen Kosten für Reisende.
Die Einreise nach Norwegen über ein als orange oder rot klassifiziertes Land ist nicht möglich (auch bei Flughafentransit). Ausnahmen gelten für Inhaber eines digitalen Impf- oder Genesenenausweis, einschließlich deren ungeimpfte, minderjährige Kinder.
Die Einreise auf dem Landweg über orange oder rote Länder ist dann gestattet, wenn Reisende keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, nicht im betroffenen Land übernachtet und keine Nahkontakte im Land hatten. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss.
Reisenden wird deswegen empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Fährgesellschaft in Kontakt zu setzen. Die norwegische Regierung bietet zu den Einreiseregeln detaillierte Informationen.
Bei Ein- und Ausreise kommt es derzeit mitunter zu längeren Wartezeiten.
Durch- und Weiterreise: Wer aus einem „grünen“ Land kommt, sich aber innerhalb der letzten 10 Tage in einem „orangen“ oder „roten“ Land aufgehalten hat, kann nicht nach Norwegen einreisen. Dies gilt auch für den Flughafentransit. Ausnahmen gelten für Inhaber eines digitalen Impf- oder Genesenenausweises, einschließlich deren ungeimpfte minderjährige Kinder.
Auch die Durchreise auf dem Landweg durch ein „oranges“ oder „rotes“ Gebiet führt zur Verweigerung der Einreise nach Norwegen, es sei denn, es wurden keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, es gab keinen Kontakt zu Bewohnern und keine Übernachtung. Nach norwegischer Auslegung handelt es sich auch bei Fähren ab Dänemark um öffentliche Verkehrsmittel, sodass bei Ankunft in Norwegen mit Einreiseverweigerung gerechnet werden muss.
Österreich: Testpflicht
Einreise: Gemäß der neuen Einreiseverordnung ist bei einem Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland der „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen.
Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt: gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf Covid-19 (Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme). Nachweis über eine Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Dabei gilt: frühestens 21 Tage nach Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf oder Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf oder frühestens 21 Tage nach Erstimpfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf oder Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor dieser ein positiver Covid-19-Test durchgeführt wurde beziehungsweise vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen). Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
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Polen: Testpflicht
Einreise: Bei Einreise muss ein negatives Covid-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer dies nicht kann, muss sich zehn Tage lang in Quarantäne begeben.
Ausgenommen davon sind:
– Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
– Personen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweisbar eine Isolierung beziehungsweise Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Covid-19-Erkrankung durchlaufen haben.
– Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten (bei Einreise auf dem Luftweg gilt diese Ausnahme nicht).
Durch- und Weiterreise: Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden in Polen aufhalten und über ein Flugticket zur Weiterreise verfügen, sind von der Quarantäne befreit.
Portugal: Hochrisikogebiet
Vor Reisen nach Portugal wird wegen der hohen Zahl an Corona-Neuerkrankungen gewarnt.
Portugal ist von Covid-19 weiterhin betroffen. Es kommt derzeit wieder verstärkt zu lokalen Ausbrüchen, insbesondere auch von Fällen ansteckenderer Varianten. Die Zahl der Neuerkrankungen überschreitet 200 pro 100.000 in sieben Tagen. Portugal ist daher als Hochrisikogebiet eingestuft. Ungeimpfte Rückkehrer müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen ist ein Freiresten möglich.
Zunächst bis zum 13. Juli wurde Portugal als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiete) eingestuft. Es gilt ein Beförderungsverbot nach Deutschland. Deutsche Reiserückkehrer müssen sich zwingend in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Einreise: Für Einreisende auf dem Luft- und Seeweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Ein negativer Nukleinsäureamplifikationstest (TAAN) oder ein negativer Antigen-Test (TRAg) ist für alle Reisenden auf das Festland erforderlich.
Der Nukleinsäureamplifikationstest darf nicht mehr als 72 Stunden, der Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Seit dem 1. Juli sind Inhaber eines Digitalen Covid-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit.
Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) ausfüllen. Reisende (auf Luft-, See- oder Landweg), die sich in den vergangenen 14 Tagen in Südafrika, Brasilien, Indien oder Nepal aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Ein zusätzliches Formular der Grenzbehörden (SEF) ist dabei auszufüllen.
Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38 Grad Celsius, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation beziehungsweise häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Durch- und Weiterreise: Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen Covid-19 geimpfte Personen sowie für von Covid-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Für gewerbliche Einrichtungen gelten beschränkte Öffnungszeiten.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss zusätzlich der digitalen Einreiseanmeldung gemäß Online-Formular für Madeira ein negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorgelegt werden, der bei Abflug/Abfahrt nicht älter als 48 Stunden sein darf. Minderjährige unter 12 Jahren benötigen keinen Test, sowie gegen Covid-19 vollständig geimpfte Personen sowie für von Covid-19 genesene Personen gemäß den vorgenannten Informationen. Auf Madeira können solche Test gegen Vorlage des Tickets bei Apotheken, Kliniken und Labors kostenfrei gemacht werden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres nächtliche Ausgangssperren (zwischen 1.00 und 5.00 Uhr).
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 1. Juli sind Inhaber eines Digitalen Covid-Zertifikats der EU von der Testpflicht befreit.
Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können. Teilweise gelten nächtliche Ausgangssperren.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
Rumänien: Freie Einreise
Einreise: EU-Bürger, die keine Covid-19-Symptome aufweisen, dürfen einreise. Das generelle Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige und Staatenlose wurde aufgehoben. Für sie gilt jedoch grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht ungeachtet der Einstufung des Landes, aus dem die Einreise erfolgt.
Alle Reisenden nach Rumänien müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und ggfs. bei der Einreise vorlegen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann außerdem auf der Webseite des Innenministeriums heruntergeladen werden.
Seit dem 15. Mai gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Reisende aus Ländern der gelben oder roten Zone unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist derzeit als grüne Zone eingestuft und und damit nicht als Risikogebiet eingestuft. Reisende aus Ländern der grünen Zone benötigen weder einen PCR-Test, noch müssen sie in Quarantäne.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise: Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine Covid-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben. Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit.
San Marino: siehe „Italien“
Informationen zu möglichen Einreisebeschränkungen für Reisende, die über Italien anreisen oder durch Italien reisen, sind in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Italien verfügbar (siehe oben unter „Italien“).
Einreise: Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, so dass die Einreisebestimmungen für Italien (siehe „Italien“ in dieser Liste) maßgeblich sind.
Bei Einreise von Personen nach San Marino, die sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb von Italien und dem Vatikan aufgehalten haben, ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eine Bescheinigung über eine erfolgte Sars-CoV-2-Impfung oder über vorhandene Sars-CoV-2-Antikörper nach dem 1. April oder über die Genesung nach Sars-CoV-2 Erkrankung binnen sechs Monaten erforderlich. Kinder unter 10 Jahren sind von diesen Auflagen befreit.
Die Nachweise sind der nationalen Gesundheitsbehörde per E-Mail an laboratorio.analisi@iss.sm
oder laboratorioanalisi@pec.sm (Telefon 00378(0)549994308) zur Verifizierung zu übersenden. Weitere Informationen bietet das Außenministerium von San Marino.
Staatsangehörige San Marinos, Personen, die in San Marino ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, älter als 10 Jahre sind und die aus Ländern außer Italien und dem Vatikan nach San Marino zurückkehren oder sich in den vorausgegangenen 14 Tagen außerhalb dieser beiden Länder aufgehalten haben, müssen die Einreise vorab dem „Centro Unico Prenotazioni dell’ISS“/“Single Booking Center“ (Telefon 00378(0)549 994889 oder E-Mail gestione.agende@iss.sm melden, damit innerhalb von 48 Stunden nach Einreise ein Covid-19-Test durchgeführt werden kann.
Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen.
Bis zum Erhalt des Testergebnisses müssen sich die Personen in treuhänderische Quarantäne (autoisolamento fiduciario) begeben. Ist das Testergebnis positiv, muss die Quarantäne zu Hause erfolgen. Die Kosten des Tests und der Quarantäne sind von den Reisenden zu tragen.
Alternativ kann dem „Laboratorio Analisi dell’ISS ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Tests oder eine Bescheinigung über die erfolgte Sars-CoV-2-Impfung oder über vorhandene Sars-CoV-2 Antikörper nach dem 1. April 2021 oder über die Genesung nach Sars-CoV-2 Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate vorgelegt werden. Der Test muss dabei innerhalb von 48 Stunden vor Einreise nach San Marino erfolgt sein.
Die Nichtbeachtung der Mitteilungs- und Quarantänepflicht wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Bei Covid-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den zuständigen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden. Reisen zwischen San Marino und den italienischen Regionen, die von den italienischen Behörden als „rot“ und „orange“ eingestuft sind, sind verboten (außer zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen triftigen Gründen sowie zu Studienzwecken, wenn Präsenzunterricht gestattet ist).
Triftige Gründe sind durch Selbsterklärung nachzuweisen. Dazu zählen uunter anderem der Besuch oder das Abholen eines minderjährigen Kindes vom oder beim anderen Elternteil, Aufsuchen des Zweitwohnsitzes, des Partners oder Einkaufsfahrten für Lebensmittel oder Produkte, die nicht am Wohnsitz erhältlich sind, sowie Training und Teilnahme an Wettkämpfen für autorisierte Wettkampfsportarten. Das Reisen zwischen „gelben“ Regionen ist gestattet.
Schweden: Testpflicht
Einreise: Bei Einreise muss ein negatives Covid-19-Testergebnis vorgelegt werden. Zwischen der Probenabnahme und dem Grenzübertritt dürfen bei Einreisen aus einem EU- oder EWR-Land höchsten 72 Stunden liegen. Es werden Ergebnisse von PCR-, Lamp- und Antigen-Tests akzeptiert. Das Testzertifikat muss folgende Informationen enthalten: Name der getesteten Person, Zeitpunkt der Probenabnahme, Art des Testes (PCR-, Lamp- oder Antigen-Test), Testergebnis, Aussteller des Zertifikats. Zertifikate werden in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache akzeptiert (siehe auch Behörde für öffentliche Gesundheit Folkhälsomyndigheten in englischer Sprache). Die Nicht-Einhaltung dieser Voraussetzungen, also zum Beispiel die Überschreitung des 72-Stunden-Zeitraums oder die Vorlage eines Testergebnisses in deutscher Sprache führt erfahrungsgemäß zur Zurückweisung an der Grenze.
Alternativ ist auch die Vorlage des digitalen EU Covid-Zertifkats möglich, welches entweder einen ausreichenden Impfschutz oder den Genesenenstatus bestätigt. Eine mehr als 14 Tage zurückliegende Erstimpfung gilt als ausreichender Impfschutz (siehe auch Informationen der schwedischen Polizei).
Von dem Erfordernis der Vorlage eines negativen Covid-19-Tests, eines Impf- oder Genesenennachweises sind u.a. schwedische Staatsangehörige, Minderjährige, Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden, Einreisende aus Dänemark, Finnland, Island und Norwegen, Personal des Güter- und Warenverkehrs sowie des Transportsektors, Grenzpendler (müssen einmal pro Woche einen Test vornehmen lassen), Seefahrer und Einreisende aus dringenden familiären Gründen ausgenommen.
Entsprechende Gründe für eine Ausnahme vom Erfordernis der Vorlage eines negativen Covid-19-Tests, eines Impf- oder Genesenennachweises müssen mit aussagekräftigen Unterlagen an der Grenze nachgewiesen werden.
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt außerdem Einreisenden, die sich innerhalb der letzten sieben Tage vor der Ankunft in Schweden in einem Land außerhalb der EU, des EWR- beziehungsweise des Schengen-Raums oder des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, sich bei der Ankunft in Schweden und am fünften Tag nach der Ankunft testen zu lassen. Darüber hinaus wird diesen Reisenden empfohlen, sich sieben Tage nach ihrer Ankunft in Schweden zu isolieren und engen Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Testerfordernis und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten veröffentlichen die schwedische Regierung.
Alle Reisenden (auch Personen, die vom Erfordernis der Vorlage eines negativen Covid-19-Tests befreit sind) sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Schweden ist eingeschränkt möglich, wobei die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden müssen. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark.
Schweiz: Testpflicht bei Flügen
Einreise: Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht in der eigenen Wohnung oder in einer geeigneten Unterkunft. Personen unter 16 Jahren sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate.
Reisende aus einem Risikogebiet müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Es sollen nur noch Virusvariantengebiete als Risikogebiet eingestuft werden. Die Liste der Risikogebiete wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Alle ungeimpften und nicht genesenen Flugreisenden müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ohne negativen Test dürfen Fluggesellschaften nicht geimpften oder genesenen Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben. Dabei kann für das Boarding auch ein immunologischer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Bei Einreise in die Schweiz muss allerdings das Ergebnis des PCR-Tests vorliegen, das dann nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Genesene für sechs Monate und für Geimpfte für zwölf Monate.
Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Personen unter 16 Jahren sind von der Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten ausgenommen, ebenso Genesene für sechs Monate und Geimpfte für zwölf Monate.
Die Schweizer Covid-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale Covid-Zertifikat der EU akzeptiert. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale Covid-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.
Durch- und Weiterreise: Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Serbien: Testpflicht
Einreise: Deutsche Staatsangehörige ohne serbische Aufenthaltserlaubnis müssen bei Einreise nach Serbien, sofern sie nicht aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet (derzeit: Indien) einreisen, einen der folgenden Nachweise vorlegen:
• Entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ab Ausstellungsdatum sein darf. Der PCR-Test muss von einem anerkannten Labor des Wohnsitzlandes oder des Landes, aus dem die Einreise erfolgt, durchgeführt worden sein oder
• ein staatliches Impfzertifikat über eine vollständige Impfung aus Serbien, Griechenland, Kroatien, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Ägypten, Libanon, Marokko, Moldau, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate oder
• einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, USA. Die dem Nachweis zugrundeliegende erste positive Testung muss mindestens 14 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests entfällt insbesondere für:
• Kinder bis 12 Jahre,
• Transitreisende für maximal 12-stündigen Transit,
• Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr,
• Deutsche, die ihren Wohnsitz in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien oder Ungarn haben, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt einen negativen PCR- oder Antigen-Test eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
• Deutsche Staatsangehörige, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen, benötigen keinen PCR-Test, wenn sie die serbische Industrie- und Handelskammer 48 Stunden vor Einreise per E-Mail über die Einreise informieren. Dabei sind mit Firmenschreiben Vor- und Nachname, Passnummer und Ausstellungsland, der geschäftliche Grund für die Einreise, das Datum und der Grenzübergang der Einreise nach Serbien, Flugnummer oder Autokennzeichen, Adresse und Aufenthaltsdauer in Serbien, Kontakttelefon und E-Mailadresse mitzuteilen.
Weiterhin ist innerhalb von 24 Stunden nach Einreise der serbischen Industrie- und Handelskammer ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen, der von einem Referenzlabor in Serbien ausgestellt wurde. Weitere Informationen bietet die serbische Industrie- und Handelskammer.
Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren können auch ohne einen der o.a. Nachweise einreisen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Einreise der zuständigen serbischen Gesundheitseinrichtung entweder einen PCR- oder einen Antigentest eines serbischen Referenzlabors vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis können ohne PCR-Test einreisen,
• wenn sie entweder vollständig geimpft sind (bei den Impfstoffen AstraZeneca und Johnson & Johnson ist eine Dosis ausreichend) und darüber eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitseinrichtung/Behörde des Staates, in dem die Impfung stattgefunden hat, vorweisen oder
• wenn sie einen von einer Behörde ausgestellten Genesenennachweis aus Deutschland, Serbien, Andorra, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei oder den USA vorlegen.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die ohne negativen PCR-Test und ohne einen o.a. Genesenennachweis einreisen und nicht unter eine der o.a. Ausnahmen fallen, müssen sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Einreise, Aufenthalt, Kontaktdaten und Gesundheitszustand müssen bei den serbischen Behörden (in Serbisch oder Englisch) innerhalb von 24 Stunden registriert werden.
Deutsche Staatsangehörige mit serbischer Aufenthaltserlaubnis, die aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, oder Ungarn nach Serbien zurückkommen, können ohne PCR-Test, Genesungsnachweis und ohne Quarantäne einreisen.
Deutsche Staatsangehörige, die aus einem vom serbischen Institut für öffentliche Gesundheit bestimmten Risikogebiet einreisen, müssen vor Einreise online die „Foreigners Surveillance Registration“ ausfüllen und bei Einreise die Bestätigungsnachricht hierüber vorlegen.
Zudem ist neben einem negativen PCR-Test oder einem Genesenennachweis (zu Anforderungen siehe oben) eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung, sich nach Einreise für sieben Tage in Selbstisolation zu begeben, bei Einreise vorzulegen. Nach Einreise müssen sich Reisende auf direktem Wege in die von ihnen in der „Foreigners Surveillance Registration“ angegebene Unterkunft begeben, sich dort für sieben Tage absondern und am ersten und siebten Tag eine kostenpflichtige PCR-Testung durch das jeweils zuständige staatliche Gesundheitsamt durchführen lassen.
Durch- und Weiterreise: Für den auf maximal 12 Stunden begrenzten Transit deutscher Staatsangehöriger ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal im Transit über serbische Flughäfen.
Slowakei: Frei für Geimpfte
Einreise: Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica“ anmelden. Eine Unterteilung in Risiko- und Nichtrisikogebiete findet nicht statt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Anmeldung befreit.
Reisende von mindestens 18 Jahren müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Auch Genesene müssen in Quarantäne gehen.
Personen zwischen 12 und 18 Jahren sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben. Die Einreise muss aber dennoch in „eHranica“ angemeldet werden. Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren.
Nur Geimpfte sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (zum Beispiel Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als zwölf Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von Covid-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens zwölf Monate vergangen sind.
Impfnachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale Covid-Zertifikat der EU werden anerkannt.
Bis zum 2. August wird auch die erste Dosis eines beliebigen zugelassenen Impfstoffs als ausreichend anerkannt. Diese Personen müssen allerdings nach der Einreise einen PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses gilt eine Quarantänepflicht. Der PCR-Test kann bereits unmittelbar nach der Einreise durchgeführt werden.
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Kontrollen durchgeführt. Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659 € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise: Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt.
Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen. Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Slowenien: Testpflicht
Einreise: Seit dem 15. Juli 2021 ist die quarantänefreie Einreise nach Slowenien nur noch gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise durch Slowenien ist zunächst befristet bis zum 15. August weiterhin ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt. Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Spanien: Hochrisikogebiet
Vor Reisen nach Spanien wird aufgrund der sehr hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen gewarnt. Ganz Spanien ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Ungeimpfte Reiserückkehrer müssen sich in Deutschland sofort in Quarantäne begeben.
Einreise: Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Deutschland ist kein Risikogebiet mehr. Somit entfällt die Testpflicht. Bei Einreise über Frankreich kann sie jedoch bestehen, wenn ein französisches Risikogebiet durchquert wird.
Alle Nachweise müssen dann elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich hier.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad Celsius oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Durch- und Weiterreise: Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen.
Kanaren und Balearen
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Einreiseanmeldung, Testpflicht und Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Personen, die die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (zum Beispiel mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail pdiasviajes@gobiernodecanarias.org (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Für Reisende aus anderen spanischen Regionen, die einen Nachweis vorlegen, dass die vollständigen Impfung oder die Erstimpfung mindestens 15 Tagen vor Reiseantritt erfolgt ist bzw. dass die Genesung von Covid-19 nicht länger als 6 Monate zurückliegt, entfällt die Testnachweispflicht bei Einreise auf die Kanaren.
Unabhängig von den oben genannten Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, an der Rezeption noch einmal nachzuweisen:
– entweder ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis oder
– die vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder zumindest den Erhalt der Erstimpfung innerhalb eines Zeitraums zwischen 15 Tagen und 4 Monaten vor der Ankunft
– oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von längstens sechs Monaten vor der Ankunft gemäß amtlichem Attest.
Tschechien: Testpflicht für Ungeimpfte
Einreise: Die Einreise aus Deutschland ist wieder aus jeglichem Grund möglich. Seit dem 9. Juli 2021 ist für die Einreise eine Einreiseanmeldung sowie ein Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Für den Test gilt: PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden. Einreisende können auch innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- oder Antigentests vornehmen lassen. In diesem Fall besteht eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des Testergebnisses.
Pflicht ist immer die Online-Anzeige.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise: Die Durchreise (maximal 12 Stunden) ist für Deutsche möglich, ohne Einreiseanmeldung, Test und Quarantäne.
Türkei: Abraten vor Reisen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird wegen der hohen Zahl an Corona-Fällen abgeraten.
Die Türkei war von Covid-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, daher ist die Türkei „nur“ noch als Risikogebiet eingestuft.
Einreise: Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und beim Fährverkehr mit Griechenland.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer Covid-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen. Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten. Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien.
Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren Covid-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Durch- und Weiterreise: Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten, siehe Einreise.
Ukraine: Testpflicht
Einreise: Alle Ausländer müssen bei Einreise eine ukrainische oder in der Ukraine vertretene Krankenversicherung nachweisen, die Covid-19 abdeckt. Außerdem ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests, jeweils nicht älter als 72 Stunden oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorzulegen. Wird die Krankenversicherung oder das Testergebnis beziehungsweise eine Impfung nicht nachgewiesen, wird die Einreise verweigert.
Einzelheiten sind auf der offiziellen Website „Visit Ukraine Today“ nachzulesen.
Durch- und Weiterreise: In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten bestehen Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen. Transitreisende sind von der Vorlage des Testergebnisses bzw. Impfnachweises und der Krankenversicherungspflicht ausgenommen, sofern sie die Transitzone des Flughafens während des Umstieges nicht verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Einreise, es müssen jedoch die Einreisebedingungen des endgültigen Ziellandes berücksichtigt werden.
Für Durchreisende auf dem Landweg gelten hingegen die Bestimmungen unter Einreise.
Ungarn: Freie Einreise
Einreise: Die Einreise auf dem Landweg ist aus allen Schengen-Staaten unbeschränkt und ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.
Für Einreisen auf dem Luftweg und aus Ländern außerhalb des Schengenraums ist ein digitales Covid-Zertifikat der EU nachzuweisen. Ausgenommen sind unter anderem Geschäftsreisende mit entsprechenden Nachweisen, Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an Covid-19 erkrankt waren, sowie Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Durch- und Weiterreise: Transit durch Ungarn aus einem Schengen-Staat kommend ist ohne Beschränkungen möglich. Transit aus einem Land kommend, dass nicht Schengen-Staat ist, ist für Personen ohne digitales Covid-Zertifikat der EU weiterhin nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Vatikan: siehe „Italien“
Beachten Sie die Hinweise für Italien (siehe oben).
Zypern: Hochrisikogebiet
Vor touristischen Reisen nach Zypern wird wegen der sehr hohen Zahl an Corona-Neuerkrankungen gewarnt. Zypern ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Bei Rückkehr nach Deutschland müssen nicht vollständig Geimpfte eine 10-tägige Quarantäne einhalten.
Zypern ist von Covid-19 stark betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft ist.
Einreise: Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Deutschland ist in der „grünen Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Unabhängig hiervon muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.
Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff beziehungsweise mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm- oder Sinovac-Impfstoff geimpft sind, können damit einreisen. Bei Johnson & Johnson gilt dies erst 14 Tage nach der finalen Impfung.
Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass“ zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 Euro zu rechnen.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als 20 Personen zusammenkommen (zum Beispiel Museen, Restaurants et cetera) ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung.
Wird ein Reisender bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen seit Ende Juni nicht in allen Fällen die Betreuung der positiv Getesteten und die Informationsweitergabe über das Verfahren sichergestellt ist.
Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Nach einem negativen PCR-Test am siebten Tag werden sie wieder entlassen. Im Fall eines früheren Rückflugs kann die Quarantänedauer verkürzt werden. In diesem Fall ist am Tag vor der Abreise ein negativer PCR-Test erforderlich.
Vollständig geimpfte Personen, oder Personen, die in den letzten 180 Tagen an Covid-19 erkrankt waren, und dies nachweisen können, sind von der Quarantäne als enge Kontaktperson befreit. Bei der einstufigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson müssen vor der Einreise 14 Tage seit der Impfung vergangen sein.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt.
Nordzypern
Deutschland ist von den Behörden des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „grüne“ Kategorie, aber auch als Deltavariantengebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene Covid-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) vorweisen müssen. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Alle aus Deutschland Einreisenden müssen einen weiteren PCR-Test nach Einreise machen. Im Falle der Einreise aus einem Land einer anderen Kategorie können Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test.
Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.
Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. ür Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in der Republik Zypern aufgehalten haben und nicht aus einem in der Kategorie „rot“ eingestuften Land eingereist sind, gilt: Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss.
Reisende, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit den Impfstoffen Sputnik V-, Sinopharm oder Sinovac geimpft sind, können 14 Tage nach der letzten Impfung mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Ungeimpfte Reisende benötigen einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten die oben genannten Quarantäne-Regeln.
Lonely Planet
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